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Donnerstag, 4. Februar 2010
Dienstag, 2. Februar 2010
Missbrauch von Hartz IV nimmt zu
Der Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen in Deutschland nimmt zu: Die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen.Dies gehe aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz-IV-System hervor, berichtet die Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe. Zumeist gehe es um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustünden.Ertappt wurden dem Bericht zufolge auch deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter. Die Jahresbilanz zeige zudem auf, dass von den gut 126.000 erledigten Verfahren 39.000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben worden seien. 2008 seien es noch etwa 36.500 Fälle gewesen. Zunehmend mehr Akten von Hilfebedürftigen landen danach auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei knapp 13.000 Zahlungsempfängern seien die Akten "mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben" worden. Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Insgesamt hatten 2009 laut dem Bericht im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei 1,9 Prozent. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro. Ein Leistungsmissbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II grob fahrlässig unrichtig oder unvollständige Angaben über seine Nebeneinkommen oder Vermögen macht.
Unter der Regierung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) wurden Anfang 2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Der Name Hartz IV geht auf Peter Hartz, ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, zurück.
Insgesamt hatten 2009 laut dem Bericht im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei 1,9 Prozent. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro. Ein Leistungsmissbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II grob fahrlässig unrichtig oder unvollständige Angaben über seine Nebeneinkommen oder Vermögen macht.
Unter der Regierung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) wurden Anfang 2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Der Name Hartz IV geht auf Peter Hartz, ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, zurück.
Montag, 1. Februar 2010
Starke Zunahme bei Gewalttaten von Jugendlichen unter Alkohol
Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ begehen immer mehr Jugendliche Körperverlet- zungen und Gewalttaten unter Alkoholeinfluss. Auf Anfrage lieferten elf der 16 Landes- kriminalämter Vergleichszahlen, aus denen hervorgeht, dass der Anteil von alkoholisierten Jugendlichen an jugendlichen Tatverdächtigen bei Körperverletzungsdelikten und Gewalttaten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. So stieg der entsprechende Wert in Rheinland-Pfalz von 10,6% (2000) auf 23% (2008), in Bayern von 10,8% (1996) auf 28,2% (2008), in Brandenburg von 9,6% (2000) auf 20,1% (2008), in Niedersachsen von 16,7% (2000) auf 21% (2008). Bislang werden diese Daten noch nicht deutschlandweit systematisch ausgewertet. > mehrMontag, 18. Januar 2010
Armutsrisiko in Berlin am größten
Das ergab ein Bundesländer-Vergleich der Gütersloher Bertelsmann-Stiftung. Experten warnen, dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland weiter auseinandergeht.Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) berichtete in Berlin, schon heute habe mehr als jeder vierte Deutsche gar kein Vermögen oder sei verschuldet. Diese Armut werde durch Rentenansprüche etwas gedämpft. Im Schnitt verfüge jeder Erwachsene über ein Vermögen von über 150 000 Euro inklusive Rentenansprüchen.Die Bertelsmann-Stiftung hatte das soziale Gefälle in den Ländern zwischen 2006 und 2008 bewertet. In Berlin waren von 1000 Einwohnern knapp 200 auf staatliche Hilfe angewiesen. In Bayern und Baden-Württemberg waren es im Schnitt nur etwas mehr als 50 Bürger. Im unteren Drittel liegen Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.Den großen Unterschied zwischen Ost und West führt die Stiftung auf den höheren Anteil junger Alleinerziehender. Im Osten müssen 35 Prozent der Eltern unter 20 Jahren ihre Kinder ohne Partner aufziehen. In den westdeutschen Flächenländern schwankt der Anteil von 16,6 Prozent in Baden-Württemberg und 22,3 Prozent im Saarland.
Die DIW-Wissenschaftler haben nach den Angaben erstmals ausgerechnet, wie sich die Renten und Pensionen auf das Vermögen der Deutschen auswirken. Ein Erwachsener besitze neben Geld und Sachvermögen von 88 000 Euro im Durchschnitt rund 67 000 Euro an Pensions- und Rentenansprüchen. An der Spitze liegen Beamte. Im Pensionsalter verfügen sie laut Studie über ein Vermögen inklusive Altersvorsorge von über 500 000 Euro.
Gewarnt wird, dass mehr Menschen wegen Arbeitslosigkeit und reduzierter Sozialleistungen im Alter verarmen. "Zusätzliche private Altersvorsorge wird nach den Reformen bei der Alterssicherung immer wichtiger", sagte DIW-Experte Markus Grabka. Dafür hätten Geringverdiener aber meist kein Geld übrig.
Auch Langzeitarbeitslose könnten so gut wie kein Vermögen für das Alter aufbauen. "Dies gilt besonders für Ostdeutschland, denn hier haben wir ohnehin eine geringere Vermögensbildung als im Westen und deutlich mehr Langzeitarbeitslose."
Die DIW-Wissenschaftler haben nach den Angaben erstmals ausgerechnet, wie sich die Renten und Pensionen auf das Vermögen der Deutschen auswirken. Ein Erwachsener besitze neben Geld und Sachvermögen von 88 000 Euro im Durchschnitt rund 67 000 Euro an Pensions- und Rentenansprüchen. An der Spitze liegen Beamte. Im Pensionsalter verfügen sie laut Studie über ein Vermögen inklusive Altersvorsorge von über 500 000 Euro.
Gewarnt wird, dass mehr Menschen wegen Arbeitslosigkeit und reduzierter Sozialleistungen im Alter verarmen. "Zusätzliche private Altersvorsorge wird nach den Reformen bei der Alterssicherung immer wichtiger", sagte DIW-Experte Markus Grabka. Dafür hätten Geringverdiener aber meist kein Geld übrig.
Auch Langzeitarbeitslose könnten so gut wie kein Vermögen für das Alter aufbauen. "Dies gilt besonders für Ostdeutschland, denn hier haben wir ohnehin eine geringere Vermögensbildung als im Westen und deutlich mehr Langzeitarbeitslose."
Donnerstag, 14. Januar 2010
Ein Herz für Schüler...
Eine Bonner Lehrerin muss sich demnächst vor dem Amtsgericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft hat die Pädagogin wegen besonders schwerer Urkundenfälschung angeklagt. Im April/Mai 2008 soll sie Abitur-Klausuren von acht Schülern verbessert haben. Genauer: In allen acht Arbeiten soll die Lehrerin eines Englisch-Grundkurses orthographische Fehler ausgemerzt haben und die entsprechenden Stellen nicht angestrichen haben.Die Manipulationen flogen sofort auf, nachdem sie die Arbeiten an die Zweitkorrektorin weiter geleitet hatte. Die Korrekturen seien nicht zu übersehen, "ja geradezu sehr auffällig gewesen", bestätigte ein Ermittler. Die langjährige Lehrerin eines Bonner Gymnasiums soll dabei nur "Gutes" im Sinn gehabt haben. Laut Anklage habe sie die Fehler getilgt, damit "ihre Schüler eine bessere Bewertung und damit auch beruflich bessere Aussichten haben" sollten.
Für Urkundenfälschung im Amt sieht das Strafgesetz mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Haft vor. Dennoch hat die Bonner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen geringer Schuld zunächst einstellen wollen, wie aus der Behörde zu erfahren war. Aber das Schulamt für die Stadt Bonn bei der Bezirksregierung in Köln soll gegen eine Einstellung plädiert haben; die Aufsichtsbehörde wollte, dass der Fall strafrechtlich geahndet wird.
Ob es bereits dienstrechtliche Konsequenzen für die Lehrerin gegeben hat, war gestern beim Regierungspräsidenten nicht zu erfahren. Nach Rundschau-Recherchen soll die Pädagogin nach wie vor an ihrer Schule unterrichten. Ein erster Prozesstermin vor dem Bonner Amtsgericht war geplatzt, weil eine Zeugin nicht erscheinen konnte. Jetzt muss sich die Lehrerin im Frühjahr erneut den Vorwürfen stellen.
Für Urkundenfälschung im Amt sieht das Strafgesetz mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Haft vor. Dennoch hat die Bonner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen geringer Schuld zunächst einstellen wollen, wie aus der Behörde zu erfahren war. Aber das Schulamt für die Stadt Bonn bei der Bezirksregierung in Köln soll gegen eine Einstellung plädiert haben; die Aufsichtsbehörde wollte, dass der Fall strafrechtlich geahndet wird.
Ob es bereits dienstrechtliche Konsequenzen für die Lehrerin gegeben hat, war gestern beim Regierungspräsidenten nicht zu erfahren. Nach Rundschau-Recherchen soll die Pädagogin nach wie vor an ihrer Schule unterrichten. Ein erster Prozesstermin vor dem Bonner Amtsgericht war geplatzt, weil eine Zeugin nicht erscheinen konnte. Jetzt muss sich die Lehrerin im Frühjahr erneut den Vorwürfen stellen.
Quelle: Oberbergische Volkszeitung vom 14.01.2010
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