Freitag, 24. August 2007

Terrorismus weltweit

Auch wenn der "Krieg gegen der Terror" im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit in Afghanistan und im Irak tobt, gibt es ältere und immer noch aktuelle Regionen der Erde, wo Terrorismus ein oftmals jahrzehntelanges Problem darstellt. Der Kurs 10-SW_07-08 hat einige davon zusammengetragen:

zu den Arbeitsergebnissen

Donnerstag, 23. August 2007

Armut - in Deutschland (k)ein Thema ?!

Während Soziologen und Politiker streiten, ob es die Unterschicht wirklich gibt, wie man sie nennt und wer für sie verantwortlich ist, haben die Familien wenig Hoffnung, es vom Rande der Gesellschaft in die Mitte zu schaffen. Die Konsequenzen, die sie daraus ziehen, sind jedoch völlig unterschiedlich: Die einen resignieren, halten es für selbstverständlich, dass der Staat sie versorgt. Den anderen ist genau das peinlich. Obwohl es aussichtslos scheint, kämpfen sie, um den Aufstieg doch noch irgendwie zu schaffen.

Ganz aktuell hierzu: Die Hartz-IV-Schule (MONITOR, WDR 2007)

Drei Familien aus Wattenscheid leben ein Leben, das sich in einem gleicht: Sie sind arbeitslos, das Geld ist oft knapp, die Zukunftschancen ihrer Kinder eher schlecht - ein Leben, dass neuerdings als Leben der Unterschicht bezeichnet wird.


Organspende in Deutschland

(08.06.2007/ aktualisiert am 23.08.2007)
Mit dem Thema beschäftigte sich auch die Sendung MONITOR im WDR. Hier gehts zum Web-TV-Beitrag...

1) Wie und wo ist in Deutschland die Organspende geregelt?

2) Wie groß ist in Deutschland der Bedarf an welchen Organen?

3) Sollte die in Deutschland bestehende Organspendepraxis geändert werden?

4) Würdest du deine Organe spenden? Begründe deine Entscheidung!


zu 1)
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die Zulässigkeit von Organspenden, sowohl beim Lebenden als auch beim Verstorbenen. Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d.h., ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Organentnahme nicht zulässig.

Zu den einzelnen Bestimmugnen auf diesen Link klicken!

zu 2)
Routinemäßig übertragen werden heute Niere, Leber, Herz, Lunge, Dünndarm und die Bauchspeicheldrüse. Für keins dieser Organe stehen genug Spender zur Verfügung (Daten für Deutschland, 2006, Quelle: Eurotransplant).

Niere
: Bedarf: 8242, transplantiert: 2257, Erfolgsquote[3]: 95 %/70 %

Leber: Bedarf: 1799, transplantiert: 854 [4], Erfolgsquote: 80 %/80 %

Herz: Bedarf: 756, transplantiert: 377, Erfolgsquote: 80 %/70 %
Laut Eurotransplant sterben etwa 20 % der Personen auf der Warteliste, bevor ein Spenderherz zur Verfügung steht.

Bauchspeicheldrüse: Bedarf: 188, transplantiert: 149 [5], Erfolgsquote: <40-80>

Lunge: Bedarf: 479, transplantiert: 435, Erfolgsquote: >70 %/50 %

Dünndarm: Bedarf: keine Daten, transplantiert: etwa 150 (2006, Quelle: DSO). Laut Eurotransplant wird die Erfolgsquote gerade in einer Studie ermittelt. Wirklich toll ist sie anscheinend nicht; schwere Komplikationen, besonders Infektionen, scheinen häufig aufzutreten. Nach fünf Jahren leben noch 30 % der Patienten.

Andere Organe wie die Hornhaut des Auges werden wesentlich seltener übertragen.


Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant (www.eurotransplant.nl) ist seit 1967 für die Vermittlung aller Organe zuständig, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und – seit dem Jahr 2000 – in Slowenien verstorbenen Menschen zum Zwecke der Transplantation entnommen werden. Seit Mai 2006 ist auch Kroatien Mitgliedsland bei Eurotransplant. Die Zusammenarbeit startet zunächst mit ausgewählten Patientengruppen (Kinder, Patienten, die akut ein neues Organ benötigen, Empfängern, die aus immunologischen Gründen geringe Chancen haben, ein passendes Organ zu erhalten).

Bei Eurotransplant sind alle Patienten der Mitgliedsländer registriert, die auf eine Niere, Leber, Herz, Lunge oder Pankreas warten. Derzeit sind dies insgesamt etwa 15.000 Menschen. Durch den Zusammenschluss dieser Länder haben die Patienten größere Chancen, ein immunologisch passendes Organ zu bekommen oder – in dringenden Fällen – sehr schnell transplantiert zu werden.

Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelisten-Patienten vergeben. Die Vermittlungskriterien sind für die einzelnen Organe unterschiedlich. Im Vordergrund stehen Verträglichkeit, Erfolgsaussicht, Wartezeit und Dringlichkeit. Die Bundesärztekammer hat gemäß dem Transplantationsgesetz hierzu Richtlinien für die Organvermittlung erlassen.


Mittwoch, 15. August 2007

Gut zu wissen für Azubis

Wenn der Ernst des Lebens beginnt, sollte man Rechte und Pflichten in der Ausbildung kennen. Hier die wichtigsten Punkte (OVZ, 06.08.2007):

Ärztliche Untersuchung: Minderjährige benötigen vor Ausbildungsbeginn ein ärztliches Attest über die Tauglichkeit für den Beruf. Den Berechtigungsschein dafür gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Arbeitszeit: Jugendliche dürfen pro Tag nicht über acht, pro Woche nicht über 40 Stunden arbeiten. Sind im Betrieb wegen freiem Freitagnachmittag 8,5 Stunden täglich üblich, gilt das auch für Jugendliche - bis höchstens 40 Stunden.

Der Ausbildungsvertrag enthält u. a. Ausbildungsdauer, Probezeit, Urlaubsanspruch und Vergütung. Vereinbarungen, die gegen Gesetze verstoßen, sind ungültig - z. B. eine Urlaubskürzung auf die für Arbeitnehmer geltende Dauer.

Ausbildungsnachweis: Der Azubi muss als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung seine Tätigkeiten in einem Berichtsheft dokumentieren. Das kann in Streitfällen als Beweismittel dienen, etwa zur Frage, ob der Ausbilder ihn laut Ausbildungsplan eingesetzt hat. Das Heft darf während der Arbeitszeit geführt werden.

Die Ausbildungsvergütung kommt aufs Girokonto. Der Arbeitgeber benötigt Bank, Bankleitzahl, Kontonummer.

Jugend- und Auszubildendenvertretung: Mindestens fünf Jugendliche unter 18 bzw. Azubis bis zum 25. Jahr sind nötig, um einen Jugendausbildungsvertreter in den Betriebsrat zu wählen.

Die Lohnsteuer wird sofort von der Vergütung abgezogen, wenn sie mindestens 897 Euro beträgt. In jedem Fall braucht der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte, die vom Einwohnermeldeamt (Bezirksamt) ausgestellt wird.

Pausen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt: 30 Minuten bei sechs, 60 Minuten bei mehr Arbeitsstunden täglich. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten betragen.

Die Probezeit beträgt mindestens einen, höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach kann dem Azubi nur noch bei schweren Verstößen (Beispiel: Diebstahl im Betrieb) gekündigt werden. Der Azubi hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er einen anderen Beruf erlernen will.

Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Werktage (bis 15 Jahre), 27 (16 Jahre), 25 (17 Jahre), gerechnet von Montag bis Samstag. Für erwachsene Azubis gelten vier Wochen Urlaub pro Jahr.

Übernahme: In der im Ausbildungsvertrag festgesetzten Frist (meist drei Monate) vor Ablauf der Ausbildungszeit muss der Azubi erfahren, ob er übernommen wird.

Im Zeugnis (nach Abschlussprüfung) dürfen keine "Bemerkungen" stehen, die eine Berbung bei einem anderen Betrieb unnötig erschweren.

Montag, 13. August 2007

Alles wird teurer !

Wie wir ja alle wissen, wird alles teurer: Milch, Butter, Benzin, Mehrwertsteuer...
Diese Entwicklung macht leider auch nicht vor dem Schreibwarenkiosk halt. An den Preisen der Wertkarte (5 EURO) und der einzelnen Artikel wird sich zwar nichts ändern, aber wer eine neue Wertkarte kauft, erhält nur noch einen Einkaufswert von 4,90 EURO. Dies entspricht einer bescheidenen Erhöhung von 2%.