Donnerstag, 23. August 2007

Organspende in Deutschland

(08.06.2007/ aktualisiert am 23.08.2007)
Mit dem Thema beschäftigte sich auch die Sendung MONITOR im WDR. Hier gehts zum Web-TV-Beitrag...

1) Wie und wo ist in Deutschland die Organspende geregelt?

2) Wie groß ist in Deutschland der Bedarf an welchen Organen?

3) Sollte die in Deutschland bestehende Organspendepraxis geändert werden?

4) Würdest du deine Organe spenden? Begründe deine Entscheidung!


zu 1)
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die Zulässigkeit von Organspenden, sowohl beim Lebenden als auch beim Verstorbenen. Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d.h., ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Organentnahme nicht zulässig.

Zu den einzelnen Bestimmugnen auf diesen Link klicken!

zu 2)
Routinemäßig übertragen werden heute Niere, Leber, Herz, Lunge, Dünndarm und die Bauchspeicheldrüse. Für keins dieser Organe stehen genug Spender zur Verfügung (Daten für Deutschland, 2006, Quelle: Eurotransplant).

Niere
: Bedarf: 8242, transplantiert: 2257, Erfolgsquote[3]: 95 %/70 %

Leber: Bedarf: 1799, transplantiert: 854 [4], Erfolgsquote: 80 %/80 %

Herz: Bedarf: 756, transplantiert: 377, Erfolgsquote: 80 %/70 %
Laut Eurotransplant sterben etwa 20 % der Personen auf der Warteliste, bevor ein Spenderherz zur Verfügung steht.

Bauchspeicheldrüse: Bedarf: 188, transplantiert: 149 [5], Erfolgsquote: <40-80>

Lunge: Bedarf: 479, transplantiert: 435, Erfolgsquote: >70 %/50 %

Dünndarm: Bedarf: keine Daten, transplantiert: etwa 150 (2006, Quelle: DSO). Laut Eurotransplant wird die Erfolgsquote gerade in einer Studie ermittelt. Wirklich toll ist sie anscheinend nicht; schwere Komplikationen, besonders Infektionen, scheinen häufig aufzutreten. Nach fünf Jahren leben noch 30 % der Patienten.

Andere Organe wie die Hornhaut des Auges werden wesentlich seltener übertragen.


Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant (www.eurotransplant.nl) ist seit 1967 für die Vermittlung aller Organe zuständig, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und – seit dem Jahr 2000 – in Slowenien verstorbenen Menschen zum Zwecke der Transplantation entnommen werden. Seit Mai 2006 ist auch Kroatien Mitgliedsland bei Eurotransplant. Die Zusammenarbeit startet zunächst mit ausgewählten Patientengruppen (Kinder, Patienten, die akut ein neues Organ benötigen, Empfängern, die aus immunologischen Gründen geringe Chancen haben, ein passendes Organ zu erhalten).

Bei Eurotransplant sind alle Patienten der Mitgliedsländer registriert, die auf eine Niere, Leber, Herz, Lunge oder Pankreas warten. Derzeit sind dies insgesamt etwa 15.000 Menschen. Durch den Zusammenschluss dieser Länder haben die Patienten größere Chancen, ein immunologisch passendes Organ zu bekommen oder – in dringenden Fällen – sehr schnell transplantiert zu werden.

Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelisten-Patienten vergeben. Die Vermittlungskriterien sind für die einzelnen Organe unterschiedlich. Im Vordergrund stehen Verträglichkeit, Erfolgsaussicht, Wartezeit und Dringlichkeit. Die Bundesärztekammer hat gemäß dem Transplantationsgesetz hierzu Richtlinien für die Organvermittlung erlassen.