Freitag, 16. Oktober 2009

Abfall entwendet - Job weg!

Gerade hat man die Frikadelle verdaut, da serviert uns das Arbeitsgericht Radolfzell sechs entwendete Maultaschen im Wert von 3-4 EURO als gerechtfertigten Kündigungs- grund. Eine 58-jährige Altenpflegerin (17 Jahre Betriebszugehörigkeit) hatte vom übriggebliebenen Essen (= Abfall) der Heimbewohner die Maultaschen an sich genommen und sie noch nicht einmal gegessen. Sie wurden in ihrer Tasche gefunden, weil sie diese offenbar mit nach Hause nehmen wollte. Das ist jedoch vom Arbeitgeber verboten worden, denn - großherzig wie Arbeitgeber so sind - können (= sollen?) die Mitarbeiter ein Extra-Essen zum Preis von 3,35 EURO erwerben. Dies würde natürlich niemand tun, wenn er die bereits bezahlten Essensreste haben könnte.
Warum klaut jemand Essen für eine Person, wenn er einen solch "gut bezahlten Spitzenjob" als Altenpflegerin hat, in dem man als Teilzeitkraft offenbar so viel Geld verdient, dass die Frau sogar eine Annahme der Kündigung gegen eine Abfindung von 25.000 EURO ablehnte?
3,35 EURO "klauen" und auf 25.000 EURO verzichten - wie passt das zusammen? Nach Habgier sieht das nicht aus. Vielleicht befürchtetet die Frau aber auch, dass sie in ihrem Alter trotz Abfindung mittelfristig in der Arbeitslosigkeit und ALG II (= Hartz-IV) landet? Nun wird sie ohne Job, ohne Abfindung und ohne Maultaschen noch schneller zum Sozialfall werden - und wohl kein Einzelfall bleiben...