Mittwoch, 11. Juli 2012

Lediglich Basisauskünfte

OBERBERG. Es war der Aufreger der vergangenen Woche schlechthin im Deutschen Bundestag. Ein neues Meldegesetz, das die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP fast ohne Beachtung auf den Weg gebracht haben, erregt die Gemüter von Datenschützern und Oppositionsparteien. Die geplante Neuregelung entziehe den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten, lautet der Vorwurf. Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf darum, dass Daten von den Meldeämtern relativ einfach weitergegeben werden dürfen.
Inzwischen rudert die Regierung zwar schon zurück, doch in Gummersbach geht man mit dem brisanten Thema ohnehin gelassen um. "Natürlich sind Daten immer ein hochsensibles Thema", betont Iris Horn. Die Chefin des Ressorts Bürgerservice räumt ein, dass man sich in ihrer Abteilung schon Gedanken zu diesem Thema gemacht hat, da "das geplante Gesetz in den vergangenen Tagen allgegenwärtig in den Medien war".
Bisher sei es so, dass jemand, der beispielsweise ein Abitur-Jahrgangstreffen organisieren will, dem aber nicht alle Adressen vorliegen, diese beim Amt per schriftlicher Anfrage in Erfahrung bringen kann. Freilich nur dann, wenn er noch mehr Dinge über den "Gesuchten" weiß. Zum Beispiel das Geburtsdatum. Hat man auf dem Amt dann den Eindruck, dass es sich um ein seriöses Anliegen handelt, bekommt der Fragesteller gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr von sieben Euro die gewünschte Auskunft - und zwar schriftlich.
Auskünfte über eine Person könne man als Privatperson also im Prinzip immer bekommen, so Iris Horn, wenn es um Namen, Adresse oder Doktortitel geht. Keine Auskunft bekommt ein Fragesteller jedoch, wenn schutzwürdige Interessen des Betroffenen - etwa bei Gefahr für Leib und Leben - beeinträchtigt werden könnten. Auf jeden Fall erhalten Behörden Auskünfte.
Dagegen werden Anfragen mit kommerziellem Hintergrund nicht beantwortet, wenn der Betroffene gegen eine Herausgabe seiner Daten zuvor sein Widerspruchsrecht geltend gemacht hat. Anfragen von Adressbuchverlagen hat Iris Horn in ihren 13 Dienstjahren im Bürgerservice ohnehin noch nie gehabt.
In Wiehl, Waldbröl und Engelskirchen liegen die Dinge ähnlich wie in der Kreisstadt: Basisauskünfte wie Name und Adresse ja, und zwar als einfache Melderegisterauskunft. Weiterführende Informationen gibt es nur bei einem berechtigten beziehungsweise rechtlichen Interesse. Ansonsten nein, wenn es beispielsweise um Infos zu Familienstand oder Staatsangehörigkeit geht. Allerdings kann man zum Beispiel herausfinden, wohin jemand verzogen ist. Im Zuge einer so genannten Wegzugsauskunft bekommt man Infos über die neue Adresse des "Gesuchten".
So oder so halten Günter Schumacher, Leiter des Wiehler Ordnungsamtes, sowie Irmgard Moll, Fachleiterin des Engelskirchener Bürgerbüros, den Gesetzentwurf für eine wacklige Angelegenheit. Zumal die Oppositionsparteien angekündigt haben, die Vorlage von CDU/CSU und FDP im Bundesrat scheitern zu lassen.

Quelle: OVZ vom 11.07.2012