OBERBERG.
Es war der Aufreger der vergangenen Woche schlechthin im Deutschen
Bundestag. Ein neues Meldegesetz, das die Regierungsfraktionen CDU/CSU
und FDP fast ohne Beachtung auf den Weg gebracht haben, erregt die
Gemüter von Datenschützern und Oppositionsparteien. Die geplante
Neuregelung entziehe den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten, lautet
der Vorwurf. Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf darum, dass Daten von
den Meldeämtern relativ einfach weitergegeben werden dürfen.
Inzwischen rudert die Regierung zwar schon zurück,
doch in Gummersbach geht man mit dem brisanten Thema ohnehin gelassen
um. "Natürlich sind Daten immer ein hochsensibles Thema", betont Iris
Horn. Die Chefin des Ressorts Bürgerservice räumt ein, dass man sich in
ihrer Abteilung schon Gedanken zu diesem Thema gemacht hat, da "das
geplante Gesetz in den vergangenen Tagen allgegenwärtig in den Medien
war".
Bisher sei es so, dass jemand, der beispielsweise ein
Abitur-Jahrgangstreffen organisieren will, dem aber nicht alle Adressen
vorliegen, diese beim Amt per schriftlicher Anfrage in Erfahrung
bringen kann. Freilich nur dann, wenn er noch mehr Dinge über den
"Gesuchten" weiß. Zum Beispiel das Geburtsdatum. Hat man auf dem Amt
dann den Eindruck, dass es sich um ein seriöses Anliegen handelt,
bekommt der Fragesteller gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr von
sieben Euro die gewünschte Auskunft - und zwar schriftlich.
Auskünfte über eine Person könne man als Privatperson
also im Prinzip immer bekommen, so Iris Horn, wenn es um Namen, Adresse
oder Doktortitel geht. Keine Auskunft bekommt ein Fragesteller jedoch,
wenn schutzwürdige Interessen des Betroffenen - etwa bei Gefahr für Leib
und Leben - beeinträchtigt werden könnten. Auf jeden Fall erhalten
Behörden Auskünfte.
Dagegen werden Anfragen mit kommerziellem Hintergrund
nicht beantwortet, wenn der Betroffene gegen eine Herausgabe seiner
Daten zuvor sein Widerspruchsrecht geltend gemacht hat. Anfragen von
Adressbuchverlagen hat Iris Horn in ihren 13 Dienstjahren im
Bürgerservice ohnehin noch nie gehabt.
In Wiehl, Waldbröl und Engelskirchen liegen die Dinge
ähnlich wie in der Kreisstadt: Basisauskünfte wie Name und Adresse ja,
und zwar als einfache Melderegisterauskunft. Weiterführende
Informationen gibt es nur bei einem berechtigten beziehungsweise
rechtlichen Interesse. Ansonsten nein, wenn es beispielsweise um Infos
zu Familienstand oder Staatsangehörigkeit geht. Allerdings kann man zum
Beispiel herausfinden, wohin jemand verzogen ist. Im Zuge einer so
genannten Wegzugsauskunft bekommt man Infos über die neue Adresse des
"Gesuchten".
So oder so halten Günter Schumacher, Leiter des
Wiehler Ordnungsamtes, sowie Irmgard Moll, Fachleiterin des
Engelskirchener Bürgerbüros, den Gesetzentwurf für eine wacklige
Angelegenheit. Zumal die Oppositionsparteien angekündigt haben, die
Vorlage von CDU/CSU und FDP im Bundesrat scheitern zu lassen.
Quelle: OVZ vom 11.07.2012