Bis jetzt hätte man unter dieser Überschrift wohl einen Artikel der BILD-Zeitung über Gammelfleisch in Super- märkten erwartet, aber nun stößt die gebratene Hackfleischkugel in neue Dimensionen vor - das Arbeitsrecht!
Eine 59-jährige Sekretärin des Bauverbandes Westfalen nahm von einem Buffet für eine Konferenz zwei halbe Brötchen und eine Bulette und aß sie. Daraufhin erhielt die Bürodame nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit (!) die fristlose Kündigung. Während die Politik - allen voran die FDP - noch um eine Lockerung des Kündigungsschutzes ringt, scheinen immer mehr Arbeitgeber bereits zur Selbstjustiz übergegangen zu sein. Weitere Kostproben gefällig?
Eine 50-jährige Supermarktkassiererin (30 Jahre Betriebs- zugehörigkeit) löst zwei gefundene Pfandbons im Wert von 1,30 EURO ein - fristlos gekündigt. Ein kaum noch messbarer Kündigungsgrund liegt im folgenden Fall zugrunde: Der 51-jährige, aus Pakistan stammende Arbeiter Mohammed Sheikh hatte an seinem Arbeitsplatz sein Handy unerlaubt aufgeladen und damit Strom im Wert von geschätzten 0,00014 EURO geklaut - fristlose Kündigung nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit!
Was haben diese Fälle gemeinsam? Alle Gekündigten sind über 50 und haben eine lange bis sehr lange Betriebszugehörigkeit - beides Faktoren, die eine normale Kündigung erschweren würden. Also entsorgt man die alten und wohl auch zu teuren Mitarbeiter elegant wegen Nichtigkeiten in die Arbeitslosigkeit, denn in dem Alter und der fristlosen Kündigung als Hypothek werden die drei bis zur Rente wohl kaum noch eine vernünftige Anstellung finden.
Bleibt die Frage, weshalb Manager, die Millionen oder Milliarden in den Sand gesetzt haben, dafür auch noch großzügige Abfindungszahlungen bei ihrer mehr als gerechtfertigten Entlassung bekommen? Wie heißt es so schön: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen...