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Montag, 23. August 2010

Zurück in die Arbeit - Der Hartz-IV-Supermarkt

Die Arbeitsagentur Hamburg hat ein neues Modell entwickelt, um Langzeitarbeitslose wieder zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen: den Übungs-Supermarkt. In dem extra eingerichteten Markt trainieren die Hartz-IV-Empfänger für einen Job im Einzelhandel und der Logistik. Wie in einem echten Supermarkt müssen sie Ware bestellen, Regale einräumen und kassieren. Außerdem spielen sie Kunden, um die Supermarkt-"Mitarbeiter" zu testen und das Einkaufen unter Hartz-IV-Bedingungen zu simulieren.

Freitag, 16. Oktober 2009

Abfall entwendet - Job weg!

Gerade hat man die Frikadelle verdaut, da serviert uns das Arbeitsgericht Radolfzell sechs entwendete Maultaschen im Wert von 3-4 EURO als gerechtfertigten Kündigungs- grund. Eine 58-jährige Altenpflegerin (17 Jahre Betriebszugehörigkeit) hatte vom übriggebliebenen Essen (= Abfall) der Heimbewohner die Maultaschen an sich genommen und sie noch nicht einmal gegessen. Sie wurden in ihrer Tasche gefunden, weil sie diese offenbar mit nach Hause nehmen wollte. Das ist jedoch vom Arbeitgeber verboten worden, denn - großherzig wie Arbeitgeber so sind - können (= sollen?) die Mitarbeiter ein Extra-Essen zum Preis von 3,35 EURO erwerben. Dies würde natürlich niemand tun, wenn er die bereits bezahlten Essensreste haben könnte.
Warum klaut jemand Essen für eine Person, wenn er einen solch "gut bezahlten Spitzenjob" als Altenpflegerin hat, in dem man als Teilzeitkraft offenbar so viel Geld verdient, dass die Frau sogar eine Annahme der Kündigung gegen eine Abfindung von 25.000 EURO ablehnte?
3,35 EURO "klauen" und auf 25.000 EURO verzichten - wie passt das zusammen? Nach Habgier sieht das nicht aus. Vielleicht befürchtetet die Frau aber auch, dass sie in ihrem Alter trotz Abfindung mittelfristig in der Arbeitslosigkeit und ALG II (= Hartz-IV) landet? Nun wird sie ohne Job, ohne Abfindung und ohne Maultaschen noch schneller zum Sozialfall werden - und wohl kein Einzelfall bleiben...

Dienstag, 13. Oktober 2009

Frikadellen-Skandal !!!

Bis jetzt hätte man unter dieser Überschrift wohl einen Artikel der BILD-Zeitung über Gammelfleisch in Super- märkten erwartet, aber nun stößt die gebratene Hackfleischkugel in neue Dimensionen vor - das Arbeitsrecht!
Eine 59-jährige Sekretärin des Bauverbandes Westfalen nahm von einem Buffet für eine Konferenz zwei halbe Brötchen und eine Bulette und aß sie. Daraufhin erhielt die Bürodame nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit (!) die fristlose Kündigung. Während die Politik - allen voran die FDP - noch um eine Lockerung des Kündigungsschutzes ringt, scheinen immer mehr Arbeitgeber bereits zur Selbstjustiz übergegangen zu sein. Weitere Kostproben gefällig?
Eine 50-jährige Supermarktkassiererin (30 Jahre Betriebs- zugehörigkeit) löst zwei gefundene Pfandbons im Wert von 1,30 EURO ein - fristlos gekündigt. Ein kaum noch messbarer Kündigungsgrund liegt im folgenden Fall zugrunde: Der 51-jährige, aus Pakistan stammende Arbeiter Mohammed Sheikh hatte an seinem Arbeitsplatz sein Handy unerlaubt aufgeladen und damit Strom im Wert von geschätzten 0,00014 EURO geklaut - fristlose Kündigung nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit!
Was haben diese Fälle gemeinsam? Alle Gekündigten sind über 50 und haben eine lange bis sehr lange Betriebszugehörigkeit - beides Faktoren, die eine normale Kündigung erschweren würden. Also entsorgt man die alten und wohl auch zu teuren Mitarbeiter elegant wegen Nichtigkeiten in die Arbeitslosigkeit, denn in dem Alter und der fristlosen Kündigung als Hypothek werden die drei bis zur Rente wohl kaum noch eine vernünftige Anstellung finden.
Bleibt die Frage, weshalb Manager, die Millionen oder Milliarden in den Sand gesetzt haben, dafür auch noch großzügige Abfindungszahlungen bei ihrer mehr als gerechtfertigten Entlassung bekommen? Wie heißt es so schön: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen...

Mittwoch, 1. April 2009

Geeignete Lehrlinge sind Mangelware

„Wir haben kein Ausbildungsplatz-Problem. Auf dem oberbergischen Ausbildungsmarkt ist die Wirtschaftskrise jedenfalls noch nicht angekommen“, erklärte Michael Sallmann, geschäftsführender Leiter der IHK-Zweigstelle Oberberg. Offensichtlich hätten viele oberbergische Betriebe verstanden, dass die Auszubildenden von heute die gut ausgebildeten Fachkräfte von morgen seien.
Er wie auch Marcus Otto, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, bemängeln jedoch die fehlende Ausbildungsreife vieler Jugendlicher. Bei einer Umfrage der IHK Köln unter fast 700 Unternehmen lässt die Qualität der Bewerber stark zu wünschen übrig. Kritisiert werden das mündliche und schriftliche Ausdrucksvermögen (61 Prozent), fehlende Rechenkenntnisse (50 Prozent, aber auch Disziplin (50 Prozent) Leistungsbereitschaft und Motivation (49 Prozent) und Belastbarkeit (43 Prozent). Nur gut acht Prozent aller Betriebe bescheinigten den Ausbildungsbewerbern keine Mängel.

Sonntag, 9. November 2008

Firma Holz Richter bietet freie Ausbildungsplätze

Erstaunt über die verhaltene Anfrage nach Ausbildungsplätzen für 2009 zeigt sich die Firma Holz Richter in Lindlar. Für 2009 liegen nur wenige Bewerbungen vor und das, obwohl der Betrieb seit 2008 sogar zwei weitere Ausbildungsberufe anbietet.

„Wir bilden seit 50 Jahren in verschiedenen Ausbildungsberufen aus und haben unser diesbezügliches Angebot in 2008 noch um zwei weitere interessante Ausbildungsberufe erweitert, doch besetzt sind die Stelle noch längst nicht alle. Und das, obwohl es immer heißt, es mangele an freien Lehrstellen“, wundert sich Birgit Chulek von der Firma Holz Richter.

Wer die Chance auf eine Berufsausbildung bei Holz Richter in Lindlar nutzen möchte, sollte sich schnellst möglich bewerben.

Infos zum Betrieb: www.holz-richter.de

Freitag, 31. Oktober 2008

Neue Wege bei der Berufsorientierung

82 Schüler des achten Jahrgangs der Realschule Gummersbach-Hepel besuchten im Rahmen der Berufsorientierung fünf große oberbergische Arbeitgeber. Damit ist der Startschuss für das erweiterte Berufswahlkonzept der Schule gefallen.
Die Bergische Achsenfabrik in Wiehl, die Firma Rüggeberg in Marienheide, AS Creation im Industriegebiet Bomig, die Bergischen Behinderten Werkstätten in Faulmert und nicht zuletzt der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) in Lindlar nahmen sich die Zeit, den Schülern erste Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen. [mehr...]

Freitag, 19. September 2008

Berufswahl mal ganz anders

Unter der Adresse www.planet-beruf.de können sich Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren über berufliche Perspektiven informieren und im Rahmen eines interaktiven Selbsterkundungsprogramms die eigenen Stärken ausloten. Der Selbsttest dauert 15 bis 45 Minuten und liefert als Ergebnis ein persönliches Profil mit passenden Berufen, die aus einem Pool von 478 Einträgen zugeordnet werden. Die neue Seite löst den bisherigen Auftritt "Mach's richtig" ab.
"Ob der Start ins Berufsleben erfolgreich verläuft, hängt vor allem von der richtigen Berufswahl ab", umschreibt Martin Klebe, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit, das generelle Ziel des Projekts und fügt hinzu ""Wir wollen zusammen mit den Lehrern die Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisieren, wie wichtig die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Berufswahl ist und ihnen die Unterstützungsangebote der Agentur nahe bringen."

Donnerstag, 7. August 2008

"Spätzünder" wird Zweiradmechaniker

Gummersbach. Der 21-jährige Yakub Gündogan hat es geschafft: Dank einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wurde der türkischstämmige Deutsche in ein festes Ausbildungsverhältnis übernommen. [mehr...]

Freitag, 25. Juli 2008

Die lange Suche nach einem Ausbildungsplatz

AUS DEM KREIS. Die Arbeitsagentur hat mehr Ausbildungsplätze als im Vorjahr registriert, die Kreishandwerkerschaft zeigt sich ebenso wie die Industrie- und Handelskammer zufrieden mit der Zahl der bislang eingetragenen Verträge: Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist sehr positiv. Trotzdem klafft auch dieses Jahr wieder eine Lücke zwischen der Zahl der freien Ausbildungsplätze und der Bewerber.

Ende Juni waren bei der Arbeitsagentur 229 Ausbildungsstellen in Oberberg gemeldet, denen 903 Bewerber gegenüberstanden. Tendenz für den Juli: Es gibt weniger unversorgte Bewerber, genaue Zahlen werden aber erst nach Ablauf des Monats bekannt, so Pressesprecher Ortwin Walter. 1026 offene Stellen waren der Agentur insgesamt gemeldet worden - 71 mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig sank die Zahl der Suchenden von 2109 auf 1752. "Tendenziell hat sich die Situation verbessert", zieht er einen positiven Vergleich zum Vorjahr.

Auch bei der IHK herrscht Optimismus. "Es sieht momentan richtig gut aus", sagt Regina Bültmann-Jäger, Leiterin für den Bereich Aus- und Weiterbildung in Oberberg. 644 unterschriebene Ausbildungsverträge waren bis zum Stichtag Ende Juni eingegangen. Schon zwei Stunden später lagen 20 neue auf dem Tisch. "Wir sind optimistisch, das hohe Vorjahresniveau zu halten." Bis Ende 2007 waren 1219 Verträge unterschrieben worden.

Ähnliches berichtet auch Marcus Otto, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Er geht davon aus, dass die Zahl der Abschlüsse vom Vorjahr auch dieses Jahr erreicht wird oder noch leicht steigen wird. Bis Ende Juni hat die Handwerkerschaft für das Bergische Land ein Plus von 1,5 Prozent registriert. 2007 hatte es in Oberberg bereits eine immense Steigerung um 17 Prozent gegeben.

Manchmal passen jedoch freie Stellen und Bewerber nicht zueinander. Vor allem im Kreisnorden, in Hückeswagen und Radevormwald, gibt es Stellen, die nicht besetzt werden können, weil die Betriebe schlecht zu erreichen sind, sagt Sarah Wirtherle, Ausbildungsstellenvermittlerin bei der IHK. Oder die Qualifikation das Problem - die Bewerber haben also zu schlechte Schulnoten, zu schlecht beim Einstellungstest abgeschnitten oder seien im Gespräch mangelhaft aufgetreten.

Doch auch wer zum Beginn des Ausbildungsjahres am 1. August noch keinen Vertrag in der Tasche hat, sollte nicht aufgeben. "Es tut sich in den ersten Wochen und Monaten noch einiges", sagt Walter. "Wichtig ist es, am Ball zu bleiben."

Sonntag, 27. April 2008

Girl's Day

Drei "Girls" unserer Schule (auf dem Foto v.l.: Philine Gouranis, Anita Wink und Lisa Kübbeler) verbrachten den Berufsschnuppertag bei der Feuerwehr Gummersbach. Was man als Feuerwehrmann/-frau so den ganzen Tag (= 24 Stunden) macht und wie es den Dreien ergangen ist, lest ihr hier....
Andere waren z.B. an der Gummersbacher Fachhochschule, wo sie in verschiedenen Workshops interessante Erfahrungen sammeln konnten [mehr...]

Mittwoch, 15. August 2007

Gut zu wissen für Azubis

Wenn der Ernst des Lebens beginnt, sollte man Rechte und Pflichten in der Ausbildung kennen. Hier die wichtigsten Punkte (OVZ, 06.08.2007):

Ärztliche Untersuchung: Minderjährige benötigen vor Ausbildungsbeginn ein ärztliches Attest über die Tauglichkeit für den Beruf. Den Berechtigungsschein dafür gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Arbeitszeit: Jugendliche dürfen pro Tag nicht über acht, pro Woche nicht über 40 Stunden arbeiten. Sind im Betrieb wegen freiem Freitagnachmittag 8,5 Stunden täglich üblich, gilt das auch für Jugendliche - bis höchstens 40 Stunden.

Der Ausbildungsvertrag enthält u. a. Ausbildungsdauer, Probezeit, Urlaubsanspruch und Vergütung. Vereinbarungen, die gegen Gesetze verstoßen, sind ungültig - z. B. eine Urlaubskürzung auf die für Arbeitnehmer geltende Dauer.

Ausbildungsnachweis: Der Azubi muss als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung seine Tätigkeiten in einem Berichtsheft dokumentieren. Das kann in Streitfällen als Beweismittel dienen, etwa zur Frage, ob der Ausbilder ihn laut Ausbildungsplan eingesetzt hat. Das Heft darf während der Arbeitszeit geführt werden.

Die Ausbildungsvergütung kommt aufs Girokonto. Der Arbeitgeber benötigt Bank, Bankleitzahl, Kontonummer.

Jugend- und Auszubildendenvertretung: Mindestens fünf Jugendliche unter 18 bzw. Azubis bis zum 25. Jahr sind nötig, um einen Jugendausbildungsvertreter in den Betriebsrat zu wählen.

Die Lohnsteuer wird sofort von der Vergütung abgezogen, wenn sie mindestens 897 Euro beträgt. In jedem Fall braucht der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte, die vom Einwohnermeldeamt (Bezirksamt) ausgestellt wird.

Pausen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt: 30 Minuten bei sechs, 60 Minuten bei mehr Arbeitsstunden täglich. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten betragen.

Die Probezeit beträgt mindestens einen, höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach kann dem Azubi nur noch bei schweren Verstößen (Beispiel: Diebstahl im Betrieb) gekündigt werden. Der Azubi hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er einen anderen Beruf erlernen will.

Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Werktage (bis 15 Jahre), 27 (16 Jahre), 25 (17 Jahre), gerechnet von Montag bis Samstag. Für erwachsene Azubis gelten vier Wochen Urlaub pro Jahr.

Übernahme: In der im Ausbildungsvertrag festgesetzten Frist (meist drei Monate) vor Ablauf der Ausbildungszeit muss der Azubi erfahren, ob er übernommen wird.

Im Zeugnis (nach Abschlussprüfung) dürfen keine "Bemerkungen" stehen, die eine Berbung bei einem anderen Betrieb unnötig erschweren.