Eine Bonner Lehrerin muss sich demnächst vor dem Amtsgericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft hat die Pädagogin wegen besonders schwerer Urkundenfälschung angeklagt. Im April/Mai 2008 soll sie Abitur-Klausuren von acht Schülern verbessert haben. Genauer: In allen acht Arbeiten soll die Lehrerin eines Englisch-Grundkurses orthographische Fehler ausgemerzt haben und die entsprechenden Stellen nicht angestrichen haben.
Die Manipulationen flogen sofort auf, nachdem sie die Arbeiten an die Zweitkorrektorin weiter geleitet hatte. Die Korrekturen seien nicht zu übersehen, "ja geradezu sehr auffällig gewesen", bestätigte ein Ermittler. Die langjährige Lehrerin eines Bonner Gymnasiums soll dabei nur "Gutes" im Sinn gehabt haben. Laut Anklage habe sie die Fehler getilgt, damit "ihre Schüler eine bessere Bewertung und damit auch beruflich bessere Aussichten haben" sollten.
Für Urkundenfälschung im Amt sieht das Strafgesetz mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Haft vor. Dennoch hat die Bonner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen geringer Schuld zunächst einstellen wollen, wie aus der Behörde zu erfahren war. Aber das Schulamt für die Stadt Bonn bei der Bezirksregierung in Köln soll gegen eine Einstellung plädiert haben; die Aufsichtsbehörde wollte, dass der Fall strafrechtlich geahndet wird.
Ob es bereits dienstrechtliche Konsequenzen für die Lehrerin gegeben hat, war gestern beim Regierungspräsidenten nicht zu erfahren. Nach Rundschau-Recherchen soll die Pädagogin nach wie vor an ihrer Schule unterrichten. Ein erster Prozesstermin vor dem Bonner Amtsgericht war geplatzt, weil eine Zeugin nicht erscheinen konnte. Jetzt muss sich die Lehrerin im Frühjahr erneut den Vorwürfen stellen.
Für Urkundenfälschung im Amt sieht das Strafgesetz mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Haft vor. Dennoch hat die Bonner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen geringer Schuld zunächst einstellen wollen, wie aus der Behörde zu erfahren war. Aber das Schulamt für die Stadt Bonn bei der Bezirksregierung in Köln soll gegen eine Einstellung plädiert haben; die Aufsichtsbehörde wollte, dass der Fall strafrechtlich geahndet wird.
Ob es bereits dienstrechtliche Konsequenzen für die Lehrerin gegeben hat, war gestern beim Regierungspräsidenten nicht zu erfahren. Nach Rundschau-Recherchen soll die Pädagogin nach wie vor an ihrer Schule unterrichten. Ein erster Prozesstermin vor dem Bonner Amtsgericht war geplatzt, weil eine Zeugin nicht erscheinen konnte. Jetzt muss sich die Lehrerin im Frühjahr erneut den Vorwürfen stellen.
Quelle: Oberbergische Volkszeitung vom 14.01.2010