...ich weiß von nichts - so jedenfalls gab sich eine 16-jährige Schülerin in Vechta, die von ihrer Lehrerin vor Gericht verklagt wurde. Was war vorgefallen?
Die Deutsch- und Erdkundelehrerin hat die 16-Jährige verklagt, weil eines morgens auf der Tafel die Zeichnung eines Hasen prangte. Die Schülerin soll ihren Klassenkameraden erzählt haben, die Lehrerin "drehe durch" beim Anblick der Rammler. Tatsächlich sagte eine Zeugin laut Bild-Zeitung: "Als die Lehrerin die Zeichnung sah, ist sie heulend rausgelaufen. Doch das war nicht das erste Mal. Ich denke, sie hat wegen des Hasen geweint."
Gerüchte waberten über die Schulflure, seit dem Tod eines ihrer Tiere sei die Lehrerin traumatisiert.Eines ist jedoch klar: Bei Langohren versteht sie keinen Spaß. Sie strengte kurzerhand eine sogenannte Ehrenschutzklage an: Die Schülerin dürfe nicht mehr behaupten, dass ihre Lehrerin an einer Hasenphobie leide und auch keine entsprechenden Zeichnungen mehr an die Tafel malen. Bei Zuwiderhandlungen könnten dann bis zu 5000 Euro Strafe fällig werden.
Die Richter des Amtsgerichts Vechta nahmen die skurrile Sache durchaus ernst und wollten entscheidende Fragen klären: Lag hier eine gezielte Mobbingaktion der Schülerin vor? Leidet die Lehrerin womöglich tatsächlich an einer Hasenphobie?
Zwischenfall bereits an anderer SchuleBereits an einer früheren Schule der Pädagogin hatte es einen ähnlichen Zwischenfall gegeben, auch damals hatte die Lehrerin eine Schülerin verklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Doch die Mutter der diesmal Beklagten gab sich kämpferisch. Sie beteuerte, ihre Tochter habe mit den Zeichnungen nichts zu tun gehabt und die Mitschüler auch nicht aufgestachelt. Sollten die Richter tatsächlich der Lehrerin folgen, würde sie in jedem Fall in die nächste Instanz gehen: "Man kann Kinder nicht so fertig machen."
Doch soweit kam es dann nicht. Nach drei Verhandlungstagen wies das Amtsgericht die Klage schließlich ab. Über den mentalen Zustand der Lehrerin ist noch nichts überliefert. Bleibt zu hoffen, dass die Schülerhänseleien nicht noch ein Fall für Amnesty International werden.
Gerüchte waberten über die Schulflure, seit dem Tod eines ihrer Tiere sei die Lehrerin traumatisiert.Eines ist jedoch klar: Bei Langohren versteht sie keinen Spaß. Sie strengte kurzerhand eine sogenannte Ehrenschutzklage an: Die Schülerin dürfe nicht mehr behaupten, dass ihre Lehrerin an einer Hasenphobie leide und auch keine entsprechenden Zeichnungen mehr an die Tafel malen. Bei Zuwiderhandlungen könnten dann bis zu 5000 Euro Strafe fällig werden.
Die Richter des Amtsgerichts Vechta nahmen die skurrile Sache durchaus ernst und wollten entscheidende Fragen klären: Lag hier eine gezielte Mobbingaktion der Schülerin vor? Leidet die Lehrerin womöglich tatsächlich an einer Hasenphobie?
Zwischenfall bereits an anderer SchuleBereits an einer früheren Schule der Pädagogin hatte es einen ähnlichen Zwischenfall gegeben, auch damals hatte die Lehrerin eine Schülerin verklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Doch die Mutter der diesmal Beklagten gab sich kämpferisch. Sie beteuerte, ihre Tochter habe mit den Zeichnungen nichts zu tun gehabt und die Mitschüler auch nicht aufgestachelt. Sollten die Richter tatsächlich der Lehrerin folgen, würde sie in jedem Fall in die nächste Instanz gehen: "Man kann Kinder nicht so fertig machen."
Doch soweit kam es dann nicht. Nach drei Verhandlungstagen wies das Amtsgericht die Klage schließlich ab. Über den mentalen Zustand der Lehrerin ist noch nichts überliefert. Bleibt zu hoffen, dass die Schülerhänseleien nicht noch ein Fall für Amnesty International werden.