Ratekau/Schleswig-Holstein. Im Rahmen einer Projektwoche sollten die Schüler einer Gesamtschule hautnah erleben, wie die Menschen in der Steinzeit gelebt haben. Da zu jener Zeit das beliebte "Grundnahrungsmittel Fleisch" noch nicht vakuumverpackt in der Kühltheke zu finden war, demonstrierte ein Schülervater (von Beruf Landwirt) kurzerhand, wie man einem süßen Kaninchen den Garaus macht. Er zog dem überraschten Vierbeiner vor den Augen der nicht minder überraschten Schüler zuerst den Hammer über den Kopf und dann das Fell über die Ohren. Anschließend wurde das Tier gegrillt und den Schülern zum Verzehr angeboten!
Diese widerum hatten vorher teilweise schon Unterschriften gegen die Schlachtung gesammelt, doch die Pädagogen ließen sich nicht erweichen: "Eine Mathearbeit könne man ja auch nicht per Petition verhindern."
Ob diese pädagogische Standhaftigkeit die Rechte des Kaninchens verletzte, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft.
Ob diese pädagogische Standhaftigkeit die Rechte des Kaninchens verletzte, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft.