Stellen Sie sich mal Folgendes vor: Sie arbeiten in einer Lotto-Annahmestelle und ich komme als Kunde zu Ihnen und behaupte, bei der Ziehung am letzen Samstag "6 Richtige" gehabt zu haben. Als erstes werden Sie wohl nach meinem Spielbeleg fragen - oder? Ich erzähle Ihnen dann, dass ich Ihnen diesen leider nicht zeigen kann, weil ich ihn in der Hosentasche vergessen habe und er bei der Wäsche so verunstaltet wurde, dass ich Ihnen diesen Anblick nicht zumuten möchte. Natürlich habe ich den Spielbeleg dann vorschriftsmäßig in der Papiertonne entsorgt und biete Ihnen ersatzweise eine Zeichnung an, die mich beim Ausfüllen des Spielscheins mit den entsprechenden Zahlen vor den Augen meiner Familie und Freunde (als Zeugen) zeigt. Geben Sie mir dann das Geld?
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Sonntag, 8. Mai 2011
Testen Sie Ihr Vorstellungsvermögen!
Stellen Sie sich mal Folgendes vor: Sie arbeiten in einer Lotto-Annahmestelle und ich komme als Kunde zu Ihnen und behaupte, bei der Ziehung am letzen Samstag "6 Richtige" gehabt zu haben. Als erstes werden Sie wohl nach meinem Spielbeleg fragen - oder? Ich erzähle Ihnen dann, dass ich Ihnen diesen leider nicht zeigen kann, weil ich ihn in der Hosentasche vergessen habe und er bei der Wäsche so verunstaltet wurde, dass ich Ihnen diesen Anblick nicht zumuten möchte. Natürlich habe ich den Spielbeleg dann vorschriftsmäßig in der Papiertonne entsorgt und biete Ihnen ersatzweise eine Zeichnung an, die mich beim Ausfüllen des Spielscheins mit den entsprechenden Zahlen vor den Augen meiner Familie und Freunde (als Zeugen) zeigt. Geben Sie mir dann das Geld? Donnerstag, 21. April 2011
Skandal - Christen beanspruchen Karfreitag als religiösen Feiertag!
Unterstützung findet er mit dieser Ansicht auch bei - wer hätte es gedacht - dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten.
Dienstag, 5. April 2011
Montag, 4. April 2011
Steinzeit hautnah erlebt
Diese widerum hatten vorher teilweise schon Unterschriften gegen die Schlachtung gesammelt, doch die Pädagogen ließen sich nicht erweichen: "Eine Mathearbeit könne man ja auch nicht per Petition verhindern."
Ob diese pädagogische Standhaftigkeit die Rechte des Kaninchens verletzte, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft.
Ob diese pädagogische Standhaftigkeit die Rechte des Kaninchens verletzte, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft.
weiter lesen: http://www.gmx.net/themen/beruf/bildung/627g72a-reue-fuer-haeschen-schlachtung#.A1000146
Montag, 28. März 2011
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